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Außergerichtliches Verfahren

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Im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens werden zunächst sämtliche notwendigen Schritte unternommen, um die Forderung unter Vermeidung von gerichtlichen Maßnahmen und damit zusätzlichen Kosten zu realisieren.

Hierbei vertreten wir die Interessen unserer Mandanten, indem wir zwischen den Parteien vermitteln und eine Lösung suchen, die eine möglichst kurzfristige Tilgung der Schuldenlast zum Ziel hat.

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Die wesentlichen Maßnahmen hierbei sind:

  • Bonitätsprüfung

  • Briefinkasso

  • Telefoninkasso

  • Absprache von Vergleichen

  • Vereinbarung von Ratenzahlungen und Kontrolle deren Einhaltung.

 

Das Telefoninkasso setzt dort an, wo die schriftliche Ansprache erfolglos blieb. Durch psychologisch geschulte Schuldneransprache wird der Hintergrund des Zahlungsverzuges ermittelt und dem Schuldner Wege aufgezeigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen und eine kostenintensive Vollstreckung vermeiden kann.

Diese direkte Ansprache erhöht in den meisten Fällen die Zahlungsbereitschaft des Schuldners und führt so unmittelbar zur Begleichung der offenen Forderung.

Gerichtliches Verfahren

Gerichtliches Verfahren

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Leistet der Schuldner innerhalb der von uns gesetzten Fristen keine Zahlung und äußert sich nicht zu dem Anspruch, bereiten wir das gerichtliche Mahnverfahren vor, sofern dies nach den im vorgerichtlichen Verfahren getroffenen Feststellungen angebracht und von unserem Mandanten gewünscht wird.

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Das gerichtliche Mahnverfahren ist in der Zivilprozessordnung in den §§ 688 bis 703d geregelt und soll dem Gläubiger helfen, möglichst schnell und unkompliziert zu seinem Geld oder zumindest zu einem Vollstreckungstitel zu kommen.

 

Es besteht im Wesentlichen aus den Anträgen auf Erlass des Mahnbescheids und auf Erlass des Vollstreckungsbescheids.

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Legt der Schuldner (der Antragsgegner) gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, so erhält unser Mandant hierüber Nachricht mit der Bitte zu erklären, ob der Rechtsstreit durchgeführt werden soll. 

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Eine enge Zusammenarbeit mit kooperierenden Vertragsanwälten sorgt für eine leistungsstarke Struktur und damit erfolgreiche Prozessergebnisse.

Vollstreckung

Vollstreckung

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Hat unser Mandant erfolgreich einen Titel über die Forderung erwirkt, werden von uns sämtliche notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Hierzu gehören im Wesentlichen:

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a) die Pfändung in das bewegliche Vermögen des Schuldners, damit verbunden ist auch der Auftrag an den Gerichtsvollzieher, Forderungen des Schuldners zu ermitteln;

 

b) die Pfändung von Forderungen und forderungsähnlichen Rechten, wie Lohn, Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld, Werklohnforderungen eines Selbständigen, Mieten, etc.;

 

c) die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Grundstückszwangsversteigerung und -zwangsverwaltung);

 

d) das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung;

 

e) Beantragung und Anmeldung zum Insolvenzverfahren.

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