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Vorsicht, Inkasso-Fake! Das sind die häufigsten Absender

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Inkasso-Fake-Schreiben: Betrüger geben sich als Inkassounternehmen aus, manchmal nutzen sie sogar Namen echter Inkassodienstleister. Gefordert wird meist ein Betrag von mehreren hundert Euro, der auf ein betrügerisches Bankkonto überwiesen werden soll. 

Welche Inkassounternehmen sind seriös?
Inkasso darf man in Deutschland nur dann ausüben, wenn man eine Eintragung unter www.rechtsdienstleistungsregister.de hat. Registrierte Inkassodienstleister müssen der zuständigen Behörde unter anderem nachweisen, dass sie das für den Forderungseinzug notwendige juristische Fachwissen besitzen, strafrechtlich unbescholten sind und mehrere Jahre praktische Inkasso-Erfahrung haben. Ein weiterer Nachweis von Seriosität ist die Mitgliedschaft in Berufsverbänden wie dem BDIU. Alle Mitgliedsunternehmen des BDIU haben sich auf einen Code of Conduct verständigt. Dieser definiert Regeln für einen fairen und verantwortungsvollen Forderungseinzug.

Wie erkennt man einen Betrugsversuch?
Wer nicht im Rechtsdienstleistungsregister (siehe oben) registriert ist und gleichzeitig Ihnen gegenüber als Inkassounternehmen auftritt, ist mit ziemlicher Sicherheit ein Betrüger.

Wie reagiere ich auf einen Betrugsversuch?
Bei offensichtlichen Betrugsversuchen - sprich: das vermeintliche Inkassounternehmen ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister gelistet - sollten sie dem Absender nicht direkt antworten. Die beste Antwort ist in diesem Fall eine Anzeige bei der Polizei.

Wie erkenne ich seriöse Forderungen?
Überprüfen Sie, ob Ihnen die Forderung, die angemahnt wird, bekannt ist. Inkassounternehmen müssen bereits in der ersten Mahnung genaue Angaben machen: zum Beispiel den Namen oder die Firma des Auftraggebers benennen sowie den Grund für die Forderung. Als Empfänger eines solchen Briefs können Sie also den jeweiligen Sachverhalt leicht nachvollziehen.

Ein weiterer Prüfhinweis lautet: Stimmen die Informationen aus dem Briefkopf mit den weiteren Angaben in dem Schreiben überein? Wenn das Unternehmen beispielsweise eine deutsche Adresse verwendet, gleichzeitig aber eine Telefonnummer mit ausländischer Vorwahl nennt oder gar ein ausländisches Bankkonto zur Überweisung angibt, ist Vorsicht angesagt!

Die Forderung kommt von einem echten Inkassounternehmen, aber ich habe Fragen dazu.
Dann sollten Sie das Inkassounternehmen kontaktieren. Das Unternehmen wird Ihnen gerne erklären, was es mit dem Zahlungsanspruch des Gläubigers auf sich hat.

 
Diese Absender – alphabetische Reihenfolge – verschicken betrügerische Inkasso-Schreiben. Die Liste wird ständig aktualisiert.
ADR Service
Allinkasso / All-Inkasso
Alpha Inkasso AG (nicht zu verwechseln mit unseren Mitgliedsunternehmen, die alpha collect inkasso GmbH und ALPHA Inkasso GmbH heißen)
Astra EU Inkasso
Berlin Direkt Inkasso AG
„Bundesinkasso“ mit angeblichem Sitz in Berlin
Bundes Inkasso Management
Business Inkasso Forderungsmanagement & Inkasso Büro
BUSINESS PLUS Inkasso AG
CL Euro Inkasso
Consortium Inkasso AG
DB Inkasso: Der Name unseres Mitglieds wird aktuell für Betrugsversuche missbraucht
D.E.T.C.H. INKASSO AG
Debt Collection Advisor / Debt Collection Advisior
Debtend Service
Dr. Beck Rechtsanwälte und Notar
ECE Solutions Group
EPLUS INKASSO AG
EU CLAIM Forderungsmanagement & Inkasso Büro
EU Forderungs AG
EU-ONLINE AG / EURO ONLINE FORDERUNGSMANAGEMENT
EU TRADE INKASSO AG
Euro Inkasso AG, Hamburg
EXPERT KASSE AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro
Faktum Inkasso Hansen S.R.L.
FEDERAL MANAGEMENT 
Forderungsmanagement & Rechtsanwälte Milan Delic
Forderungsmanagement Marjana Delic
Forderungsmanagement Nikola Vukas
Forderungsmanagement RA Klipa
FORDINAL FORDERUNGS AG
FRANZ HS FORDERUNGS AG
Glo Inkasso Management
GLS Inkasso Management
GP Forderungsmanagement Emmerich 
Grada GmbH / My-Grada
IDV GmbH Inkasso Direkt Verband
Inkasso DEU GmbH (angebliche Forderung für "PST Strom")
Inkasso Ham GmbH
Inkasso Hauptzentrale (abwechselnd z.B. Berlin, Bremen, Frankfurt, Köln oder Hamburg)
Inkasso Kims Forderungsmanagement GmbH
Inkasso Krzysztof Hamburg
Inkasso Mahsum Hamburg
Inkasso & Rechtsanwälte Igor Hlipec
Inkasso & Rechtsanwälte Zoran Radnov
Inter Plus Inkasso AG
Kanzlei Bergner & Kollegen
Kanzlei Biksadska & Kollegen
Kanzlei Büttner & Kollegen
Kanzlei Schmidt und Kollegen
KÖLN EURO INKASSO AG
Korth Inkasso Inkasso und Forderungsmanagement 
KS Anwaltssozietät, Rechtsanwälte Schmidt und Kowalski
MALON INKASSO AG
Member Inkasso AG
MOB Inkasso AG
MSD Inkasso Service Trusczynki
OPAP Inkasso AG
OZCAN MA FORDERUNGS AG
P Expert AG
PE KASSE AG
PLUS-E INKASSO AG
Plus Inkasso International AG
Pro Claim AG
Pro Collect AG
PVZ INKASSO GmbH
RIGO FORDERUNGS AG
RIGOVA FORDERUNGS AG
SAMP Inkasso AG
SOFORT INKASSO AG
TCN Collect Inkasso AG
Trade Inkasso
YU INKASSO GmbH (BI Management / Cetintas YU)
Wenn Sie einen solchen Brief bekommen haben: Überweisen Sie nichts! Legen Sie auch keinen Widerspruch ein, weder per Brief noch per E-Mail. Rufen Sie nicht die auf den Schreiben angegebene Telefonnummer an. In letzter Zeit mehren sich auch Fälle von Rufnummernmissbrauch. Dabei rufen Betrüger mit einer manipulierten Telefonnummer an. Hinweise dazu nimmt die Bundesnetzagentur an.

Sie haben ein Inkasso-Schreiben erhalten und sind sich unsicher, ob es sich um eine echte Mahnung handelt? Dann nutzen Sie unser Tool „Mahnungen checken“. Anhand weniger Klicks werden hier typische Fragen beantwortet, die Personen beim Erhalt einer Mahnung haben: So lässt sich ein Betrugsversuch einfach erkennen. 

12.12.2024

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Quelle:

https://www.inkasso.de/interner-bereich/bdiu-aktuell/bdiu-news/news-detail/vorsicht-fake-inkasso-das-sind-die-haeufigsten-absender

6,9% weniger
Gesetzgebung

Bundesregierung evaluiert Legal-Tech-Gesetz

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Das Bundesjustizministerium arbeitet an der Evaluierung des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt. Dies ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach drei Jahren evaluiert werden. Hierbei soll insbesondere in den Blick genommen werden, in welchem Umfang die Anwaltschaft von den neuen Möglichkeiten zur Vereinbarung von Erfolgshonoraren und zur Prozessfinanzierung Gebrauch gemacht hat, ob dabei Risiken für die Unabhängigkeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sichtbar geworden sind und ob die Begrenzung auf Geldforderungen von höchstens 2.000 Euro angemessen ist.

Darüber hinaus besteht aber auch zu allen anderen Punkten, die Gegenstand des Gesetzes waren, die Möglichkeit zur Stellungnahme. Dies betrifft die u. a. die Abgrenzung der Tätigkeitsbefugnisse von Inkassodienstleistern.

Die Frage des Spannungsverhältnisses zwischen § 4 RDG und der Nichtigkeitsfolge nach § 134 BGB, das nach der Konzeption des Gesetzentwurfs insbesondere durch eine gründliche Prüfung der Befugnisse der Inkassodienstleister durch die Aufsichtsbehörden gelöst werden sollte, wurde zwischenzeitlich in einem von der Verbraucherzentrale Bund eingeholten, von Professor Dr. Rott erstellten Gutachten vom Dezember 2023 angesprochen. Hierbei ist für das BMJ von Interesse, ob Fälle bekannt geworden sind, in denen die verwaltungs- und zivilrechtliche Bewertung letztlich doch auseinandergefallen sind.

Schließlich enthält das Gesetz verschiedene Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen für Verbraucher nach § 13b RDG. Insoweit wurde in dem genannten Gutachten u. a. die Frage erörtert, ob bei Inkassodienstleistungen für Verbraucher insbesondere auch dann eine Informationspflicht bestehen sollte, wenn eine Forderung nicht mehr weiterverfolgt wird.

Zurzeit sammelt der BDIU Input seiner Mitglieder und wird in der ersten Hälfte des Monats Januar 2025 seine Stellungnahme zur Evaluierung erstellen.

02.12.2024

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Quelle:

https://www.inkasso.de/interner-bereich/bdiu-aktuell/bdiu-news/news-detail/bundesregierung-evaluiert-legal-tech-gesetz

Gesetze nachlesen

Insolvenzrecht soll weiter harmonisiert werden

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Update Juli 2024: Positionierung deutscher Spitzenverbände

Nach den Wahlen zum Europäischen Parlament werden die Ausschüsse neu konstituiert und die Berichterstatter neu benannt. Mit Blick auf die dann wieder anlaufende Befassung der Ausschüsse des EP mit dem Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts haben mehrere deutsche Spitzenverbände auf mögliche negative Auswirkungen einer umfassenden Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts hingewiesen.

Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), dessen Mitglied der BDIU ist, warnt insbesondere vor einer Beschränkung der Rechte der gesicherten Gläubiger. Die Vollharmonisierung des Insolvenzrechts wird das Insolvenzrisiko nicht ausschalten können. Demgegenüber sind die Nachteile einer unbedachten Harmonisierung des Insolvenzrechts für die Transformation der deutschen Wirtschaft greifbar nah.

Zum gemeinsamen Statement der Spitzenverbände

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Februar/März 2023: Richtlinienvorschlag der Kommission

Die Europäische Kommission möchte mit einer neuen Richtlinie das Insolvenzrecht innerhalb der EU weiter harmonisieren. Mit der Initiative soll ein Beitrag zur Vollendung der sogenannten Kapitalmarktunion geleistet werden. Durch die Angleichung ausgewählter Bereiche des Insolvenzrechts sollen Hemmnisse beseitigt werden, die sich aus den Unterschieden in den nationalen Regimen sowie teils unzweckmäßigen oder ineffizienten Insolvenzregelungen für den (insbesondere auch grenzüberschreitenden) Kapitalfluss ergeben. 

Der Vorschlag enthält Vorgaben zum Insolvenzanfechtungsrecht, indem er Grundvoraussetzungen und Rechtsfolgen für die Insolvenzanfechtung festlegt (Art. 4 bis 12 des Vorschlags). 

Die Rückverfolgung und -gewinnung von massezugehörigem Vermögen soll erleichtert werden (Art. 13 bis 18 des Vorschlags). Hierzu soll der (insbesondere auch grenzüberschreitende) Zugang zu diversen Vermögensregistern wie namentlich den nationalen Bankkontenregistern, den Registern wirtschaftlicher Eigentümer sowie den Vermögensregistern verbessert werden. 

Es soll ein Verfahrensrahmen geschaffen werden, der eine zügige Veräußerung von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen aus der Insolvenzmasse ermöglicht (sog. „pre-pack sales“, Art. 19 bis 35 des Vorschlags). Die Veräußerung soll im Rahmen eines Vorverfahrens vorbereitet und unmittelbar nach Verfahrenseröffnung umgesetzt werden.

Der Vorschlag sieht Regelungen zur Bildung und Arbeitsweise von Gläubigerausschüssen vor (Art. 58 bis 67 des Vorschlags), die nicht in jeder Hinsicht den Regelungen des geltenden deutschen Rechts entsprechen.

Die wesentlichen Elemente des jeweiligen nationalen Insolvenzrechts sollen in standardisierten Informationsblättern zusammengefasst und veröffentlicht werden (Art. 68 des Vorschlags). Hierdurch sollen insbesondere in grenzüberschreitenden Kontexten die Kosten der Informationsbeschaffung gesenkt werden.

11.07.2024

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Quelle:

https://www.inkasso.de/interner-bereich/bdiu-aktuell/bdiu-news/news-detail/insolvenzrecht-soll-weiter-harmonisiert-werden

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„Falsche Inkasso-Schreiben: Neues Verbraucherportal des Inkassoverbands bietet Hilfe"

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Um Ratsuchenden zu helfen, hat der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) jetzt seine Website erweitert. Ein neues Verbraucherportal auf www.inkasso.de hilft, erhaltene Inkasso-Schreiben qualifiziert zu beurteilen.

„Der erste Schritt ist immer die Echtheitsprüfung,“ erläutert BDIU-Sprecher Marco Weber. „Immer wieder versenden Kriminelle fingierte Schreiben.“ Unter „Mahnungen checken“ zeigt der Inkassoverband, wie echte Inkassoschreiben zu erkennen und Fälschungen zu entlarven sind. Ein tagesaktueller Störungsmelder warnt vor bekannten Betrugsmaschen. Wer trotz der Tipps Zweifel hat, kann sich an das Team der BDIU-Beschwerdestelle um Ombudsfrau Brigitte Zypries wenden. Deren Arbeit wird durch die ehemalige Bundeswirtschafts- und Justizministerin beaufsichtigt. Bei komplexen Beschwerden und Sachverhalten vermittelt die Ombudsfrau selbst.

Darüber hinaus bietet das Verbraucherportal auch Informationen zu echten Inkassoverfahren und beantwortet die häufigsten Fragen. Ein Beispiel-Inkassoschreiben zeigt auf, wie Zahlungsaufforderungen der Rechtsdienstleister in der Regel strukturiert sind und welche Angaben ein korrektes Erstanschreiben enthalten muss. Häufige rechtliche Fragen, etwa zur Höhe der Inkassokosten, zur Übermittlung von personenbezogenen Daten an eine Auskunftei wie etwa der Schufa oder zur Bedeutung eines gerichtlichen Mahnverfahrens beziehungsweise zu Zwangsvollstreckungen oder Kontopfändungen werden in leicht verständlicher Sprache erklärt. Hier hilft auch ein Inkassoglossar, das über die wichtigsten juristischen Begriffe informiert, die im Zusammenhang mit dem Einzug von Forderungen verwendet werden. Auch der Code of Conduct des BDIU ist hier zu finden. Dabei handelt es sich um einen Verhaltenskodex, den Inkassounternehmen bei ihrer Tätigkeit gegenüber säumigen Verbrauchern einhalten. Er ist ab dem 1. Oktober 2021 für alle Mitglieder des Branchenverbands verpflichtend. Er enthält beispielsweise konkrete Regelungen zum Kommunikationsverhalten der Inkassodienstleister am Telefon, im Rahmen des Außendienstes oder im allgemeinen Umgang mit Verbrauchern und Schuldnern.

Sollte es sich bei dem Absender um ein echtes Inkassounternehmen handeln, das Anlass zu Beanstandungen gibt, gelangt der Hilfesuchende zur verbandlichen Beschwerdestelle der Inkassowirtschaft. Ein Formular führt durch die einzelnen Schritte, innerhalb von wenigen Minuten lässt sich eine Beschwerde so an den Verband übermitteln. „Das Formular hilft, diese Angaben strukturiert und übersichtlich zu machen, sodass eine qualifizierte und zügige Beschwerdebearbeitung möglich ist.“

Aktuell erreichen den Inkassoverband verstärkt Beschwerden wegen gefälschter Inkassoschreiben. In den letzten Tagen sind folgende Absender besonders auffällig:

  • Ozcan MA Forderungs AG

  • Franz HS Forderungs AG

  • Rigo Forderungs AG

  • Rigova Forderungs AG

  • Fordinal Forderungs AG

Der wichtigste Rat beim Empfang eindeutig betrügerischer Post lautet: „Zahlen Sie nicht! Antworten Sie auch nicht direkt auf Absender mit offensichtlich betrügerischem Hintergrund – sondern melden Sie solche Vorgänge bei der Polizei, damit die Behörden die Täter ermitteln können.“

23.08.2021

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Quelle:

https://www.inkasso.de/newsdetail/falsche-inkasso-schreiben-neues-verbraucherportal-des-inkassoverbands-bietet-hilfe

Lupe

„Verband rät: Inkassopost genau prüfen, Betrug sofort erkennen"

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In über 20 Millionen neuen Fällen werden Inkassounternehmen jährlich aktiv und versenden Schreiben an säumige Zahler. Immer wieder geben sich aber auch Kriminelle als Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte aus und konfrontieren Verbraucher mit falschen Forderungen.

Um echtes Inkasso zu erkennen, haben Verbraucher mehrere Möglichkeiten. Die Wichtigste sei ein Check, ob die angemahnte Position wirklich noch nicht bezahlt ist. Inkassounternehmen müssen strenge Darlegungs- und Informationspflichten befolgen. Daher soll auf den Schreiben klar zu erkennen sein, für welchen Auftraggeber der Rechtsdienstleister die jeweilige Forderung anmahnt.

Wichtig ist auch ein Blick ins öffentliche Rechtsdienstleistungsregister. Denn nur diejenigen Dienstleister, deren rechtliche und praktische Sachkunde sowie persönliche Eignung und Zuverlässigkeit durch Gerichte bestätigt wurden, werden hier gelistet. Nur sie dürfen überhaupt Inkasso durchführen.

Sollten Verbraucher Fragen zu der erhaltenen Mahnung haben, empfiehlt der BDIU die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen: „Seriöse Inkassodienstleister beantworten selbstverständlich Fragen der angesprochenen Verbraucher. Dabei werden sie alles tun, um den Zahlungspflichtigen den Anspruch der Gläubiger so klar und verständlich wie möglich zu erklären, um zu einer Lösung zu kommen, die für beide Seiten fair ist.“

Vorsicht sei dagegen angebracht, wenn Verbraucher Inkassobriefe mit aus der Luft gegriffenen Forderungen erhalten, beispielsweise für Gewinnspiele oder Erotikhotlines. In diesen Briefen finden sich häufig Rechtschreibfehler und Zahlungen sollen auf ausländische Konten erfolgen. Absender sind meist Fake-Unternehmen, die gar nicht existieren. Der BDIU empfiehlt, auf diese Briefe nicht direkt zu reagieren, sondern gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten. „Auf keinen Fall sollte man ungeprüft solche Mahnschreiben bezahlen!“

Auf seiner Website hat der BDIU eine Liste mit typischen Absendern solcher Fake-Inkasso-Briefe veröffentlicht: https://www.inkasso.de/fake-inkasso-liste

08.01.2021

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Quelle:

https://www.inkasso.de/newsdetail/verband-raet-inkassopost-genau-pruefen-betrug-sofort-erkennen

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„Inkassodienstleistungen für Bau- und Handwerksbetriebe – Wie Unternehmen seriöse Dienstleister erkennen"

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BERLIN – Die Coronavirus-Krise stellt die Wirtschaft vor große Herausforderungen. Auch viele Baubetriebe und Handwerker bekommen das zu spüren. Aufträge fallen aus, eigentlich zuverlässige Kunden geraten plötzlich in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten, sicher geglaubte Einnahmen für die Betriebe brechen weg. 

In dieser Situation stellen Inkassounternehmen eine wichtige Hilfe für die Gläubiger dar. Bei der Auswahl des geeigneten Partners sollten die Betriebe allerdings aufpassen. Denn am Markt tummeln sich auch unseriöse Anbieter, die etwa damit werben, säumige Zahler zu bedrohen oder sie unter Druck zu einer Zahlung zu zwingen. Das ist nicht nur rechtlich unzulässig – auch der Auftraggeber, der ein solches Vorgehen billigt, kann sich im Zweifel dadurch strafbar machen.

Seriöse Inkassodienstleister dagegen verstehen sich als die Visitenkarte des Gläubigers nach außen. Solche Partner achten in allem, was sie tun, stets auf den guten Ruf ihres Auftraggebers. Sie führen das Inkasso so professionell und zuverlässig durch, dass die säumigen Zahler nach erfolgreicher Beilegung des Falls als gute Kunden des Betriebs zurückkehren können. 

Seriöse Inkassounternehmen sind im Rechtsdienstleistungsregister registriert (siehe www.rechtsdienstleistungsregister.de). Sie haben profunde Rechtskenntnisse, sind kaufmännisch versiert und verfügen über das notwendige psychologische Fingerspitzengefühl im Umgang mit säumigen Zahlern und deren individueller Situation.

Bei der Auswahl des richtigen Inkassopartners sollten Unternehmen vor allem auf die Zugehörigkeit zu einem Berufsverband achten: Mitgliedsfirmen des BDIU beispielsweise haben sich auf die Einhaltung strenger Regeln für den Forderungseinzug verständigt. Alle BDIU-Inkassounternehmen unterliegen der Kontrolle durch den Verband und durch die Ombudsfrau der Inkassowirtschaft – das ist die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Mitgliedschaft im BDIU gilt daher in der Wirtschaft als ein Gütesiegel für seriöses Inkasso.

Vor allem die Auftraggeber von Inkassounternehmen dürfen auf dieses Gütesiegel vertrauen. Sollten sie einmal Schwierigkeiten mit einem Mitgliedsunternehmen des Verbands haben, können sie sich an die Schiedsstelle des BDIU wenden. Der Verband prüft solche Beschwerden, vermittelt unbürokratisch und hilft bei einer fairen Lösung.

03.04.2020

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Quelle:

https://www.inkasso.de/presse/pressemitteilungen/inkassodienstleistungen-für-bau-und-handwerksbetriebe-–-wie-unternehmen

Euro Bill

„Zahlungsverzug wegen Coronakrise: BDIU rät säumigen Verbrauchern zum offenen Dialog mit dem Inkassounternehmen"

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BERLIN – Kurzarbeit, Einnahmeausfälle oder auch der Verlust des Jobs als Folge der Coronakrise führen im Moment dazu, dass einige Verbraucher plötzlich nicht mehr genug Geld in der Haushaltskasse haben, um ihre Zahlungsverpflichtungen pünktlich zu bedienen.

Wer nun ein Mahnschreiben durch ein Inkassounternehmen erhält, sollte grundsätzlich besonnen reagieren. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) rät säumigen Zahlern dazu, unbedingt das Gespräch mit dem Inkassodienstleister zu suchen. Oft ließen sich dann Lösungen vereinbaren, etwa Ratenzahlungen oder Stundungen. 

Der Branchenverband verweist darauf, dass auch viele Unternehmen unter den Folgen der Ausbreitung des Coronavirus leiden und zum Teil gravierende Liquiditätsprobleme haben. Wer als Schuldner in der jetzigen Situation eine grundsätzliche Zahlungsbereitschaft vermittele, könne auf entsprechende Vereinbarungen hoffen, damit der jeweilige Vertrag dann zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werde.

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24.03.2020

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Quelle:

https://www.inkasso.de/presse/pressemitteilungen/zahlungsverzug-wegen-coronakrise-bdiu-rät-säumigen-verbrauchern-zum

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„Inkassogesetz gefährdet effizientes und verbraucherfreundliches Forderungsmanagement“

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BERLIN –Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ bedeutet eine enorme Mehrbelastung für die Wirtschaft und die Justiz. „Die vorgesehene drastische Einschränkung der erstattungsfähigen Inkassokosten gefährdet den effizienten Forderungseinzug. So wird es zu mehr Zahlungsausfällen kommen, die in der Konsequenz zu Firmeninsolvenzen führen“, kritisiert die Präsidentin des Bundeverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Kirsten Pedd.

Der Referentenentwurf sieht bei Forderungen bis 500 Euro eine Senkung der erstattungsfähigen Gebühren von zurzeit 58,50 Euro auf höchstens 31,50 Euro vor. „Eine ungefähre Halbierung der wichtigsten Einnahmen bei stetig steigenden Kosten hätte nicht nur für die Inkasso-Branche dramatische Konsequenzen, sondern würde die gesamte Wirtschaft schädigen und Gerichte zusätzlich belasten“, mahnt Pedd. „Die Wirtschaft, aus der fast eine halbe Million Unternehmen Inkassounternehmen beauftragen, bliebe auf offenen Forderungen sitzen – die Kosten dafür tragen alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die das Ministerium mit seinem Entwurf ja eigentlich entlasten wollte.“

Ein bemerkenswerter Aspekt des Entwurfs ist die teilweise Abkehr vom Verursacherprinzip im Schadensersatzrecht: Bislang haben Schuldnerinnen und Schuldner allein die Kosten für die Inkassodienstleistung zu tragen – damit kommen sie für den von ihnen verursachten Verzugsschaden auf. Das ist richtig, denn bei vertragstreuem Verhalten wäre die Beauftragung des Inkassounternehmens nicht nötig gewesen. Künftig müssten dann Gläubiger selbst für einen Teil der Inkassokosten aufkommen. Das ist ungerecht und geht am Ende ebenfalls zulasten derjenigen Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Rechnungen ordentlich bezahlen.

Grundsätzlich positiv sieht der BDIU die vorgesehene Verbesserung der Aufsicht über die Inkassounternehmen, beklagt aber im Einklang mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dass sich an der Zersplitterung auf 16 Bundesländer noch immer nichts ändern soll.

Inkassounternehmen sorgen dafür, dass über 70 Prozent der jährlich 20 Millionen neu hinzukommenden Forderungsfälle außergerichtlich und einvernehmlich zwischen Schuldner und Gläubiger gelöst werden. Damit hilft Inkasso nicht nur der Wirtschaft, sondern entlastet auch die Justiz von mehreren Millionen Fällen pro Jahr. Die Pläne des BMJV würden das in vielen Fällen unmöglich machen.

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17.09.2019

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Quelle:

https://www.inkasso.de/presse/pressemitteilungen/inkassogesetz-gefaehrdet-effizientes-forderungsmanagement

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Erfolgreiche Frauen im Inkasso: Mut macht Karrieren

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BERLIN – Über Inkassounternehmen kursieren viele Mythen. Einer davon lautet: Der Job ist nur was für Männer. Die Wahrheit ist: Rund zwei Drittel aller Beschäftigten in den Firmen sind Frauen. Weibliche Karrieren führen sogar bis ganz an die Spitze der Branche.

Drei Frauen, die im Forderungsmanagement Karriere gemacht haben, sind Kirsten Pedd, Yvonne Wagner und Anke Blietz. Ihr Weg hat sie bis ins Präsidium des Bundesverbands BDIU geführt. Hier treffen sie Entscheidungen für die Zukunft der ganzen Branche. In der aktuellen Ausgabe des Magazins „Inkassowirtschaft“ erzählen sie, wie sie sich dabei auch gegenüber männlichen Konkurrenten durchgesetzt haben.

Das war durchaus nicht einfach. Festgefahrene Strukturen, Männerbünde, Dominanzverhalten – alles das macht Frauen eine Karriere schwerer als ihren männlichen Kollegen. Da ist das Forderungsmanagement durchaus ein Spiegelbild der gesamten Gesellschaft. Auch in vielen Inkassounternehmen nimmt der Frauenanteil ab, je höher die Stufe auf der Karriereleiter erklommen ist.

Empathie gewinnt
Anke Blietz, die Geschäftsführerin eines großen Inkassounternehmens ist, findet, dass Frauen offensiver über ihre Erfolge reden sollten – „genauso wie Männer das völlig selbstverständlich tun“. Wenn Frauen über ihre Karriere redeten, würde das leider oft belächelt oder ins Lächerliche gezogen. „Frauen sind eher Teamplayer als Alphatierchen“, sagt sie und sieht darin durchaus Vorteile: „Manchmal schaffen es Frauen einfach besser, funktionierende Teams zusammenzustellen, da sie sich besser in Menschen und ihre jeweiligen Stärken und Charaktere hineinversetzen können.“

Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, hat auch die Erfahrung gemacht, dass Frauen im Job häufig empathischer und kommunikativer sind. „Und genau diese Eigenschaften sind im Inkasso im besonders Maße gefragt“, stellt sie fest.

Die Alpha-Rolle in ihrem Unternehmen hat Yvonne Wagner inne: Ihr Weg führte sie von der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten über den Sachkundelehrgang der Inkassoakademie bis hin zur Chefin der eigenen Firma. Wie sie das geschafft hat? „Mit Neugierde und Mut“, sagt sie – und sieht diese Eigenschaften auch als Erfolgsfaktoren für ihre Mitstreiterinnen. „Frauen neigen zwar dazu, alles abzuwägen und abzusichern. Aber  Fehlschläge gehören einfach dazu. Sie lassen uns wachsen.“ Auf eines ist Yvonne Wagner dabei besonders stolz: Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen – immer noch ein Thema, auch im Forderungsmanagement – gibt es in ihrem Unternehmen nicht.

In einem sind sich die drei Erfolgsfrauen vollkommen einig: Reine Männerdomänen werden in der Wirtschaft schon bald der Vergangenheit angehören. Warum das so ist? Kirsten Pedd bringt es auf den Punkt: „Unternehmen mit gemischten Führungsteams oder gar nur weiblichen sind wirtschaftlich erfolgreicher. Man sucht doch sonst immer nach einer Gelegenheit, die Gewinne für das Unternehmen zu steigern – da ist sie!“

Warum überhaupt Inkasso?
Wie wichtig Inkassounternehmen sind, belegt die neue Branchenstudie des Verbands. Demnach haben die Unternehmen im letzten Jahr 5,8 Milliarden Euro dem Wirtschaftskreislauf wieder zurückgeführt. Das ist eine satte Steigerung um 16 Prozent gegenüber der letzten Untersuchung aus dem Jahr 2016. Inkasso verhindert Insolvenzen und sichert dadurch wirtschaftliche Existenzen. Ein Job mit Mission und Inhalt. Insgesamt beschäftigt die Branche 19.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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30.04.2019

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Quelle:

https://www.inkasso.de/presse/pressemitteilungen/erfolgreiche-frauen-im-inkasso-mut-macht-karrieren

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Strengere Inkasso-Aufsicht: Verband begrüßt Forderung von Schleswig-Holsteins Justizministerin Sütterlin-Waack (CDU) nach bundesweiter Zentralisierung – Branche stellt im April in Berlin neuen Verhaltens-Kodex für Inkassounternehmen vor

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BERLIN –

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) begrüßt die Forderung von Schleswig-Holsteins Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack nach einer Zentralisierung der Inkasso-Aufsicht. Die CDU-Politikerin hatte sich am Freitag dafür ausgesprochen, aus Anlass der Übernahme des Vorsitzes in der Justizministerkonferenz der Bundesländer.

„Eine zentrale Aufsicht über Inkassodienstleistungen zu installieren, ist absolut überfällig. Wir fordern diesen Schritt gemeinsam mit den Verbraucherzentralen schon seit vielen Jahren“, kommentiert Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, am Montag in Berlin. „Der gegenwärtige Zustand ist weder für die Verbraucher noch für die betreffenden Unternehmen akzeptabel. Die Inkasso-Aufsicht gleicht einem Flickenteppich. Sie ist zersplittert auf verschiedene Zivilgerichte, jedes Bundesland hat dafür eine andere Struktur. Das macht es den Behörden unnötig schwer, koordiniert gegen schwarze Schafe vorzugehen. Dass die neue Vorsitzende der Justizministerkonferenz unsere Forderung nun aufgreift, freut uns sehr. Wir erneuern unser Angebot einer fachlichen Zuarbeit, wenn es darum geht, diese Aufsicht geordnet und schlagkräftig aufzustellen. Gut geeignet dafür wäre ein neu zu schaffendes Bundesamt für Rechtsdienstleistungen. Alternativ ist auch eine Aufsicht durch das Bundesamt für Justiz denkbar.“

Die Ministerin hatte ihre Forderung unter anderem mit dem besseren Schutz der Verbraucher vor falschen Geldforderungen begründet. Wie dringend das ist, zeigt ein aktueller Fall. Verbraucher in ganz Deutschland erhalten derzeit Inkassoschreiben einer „Spare AG“, die angebliche Forderungen aus Gewinnspielen anmahnt. Auf den Briefen behauptet das Unternehmen, im Branchenverband gelistet zu sein. Es ist allerdings weder Mitglied im BDIU noch als Rechtsdienstleister registriert. Mehrere Verbraucherzentralen warnen aktuell vor diesen Schreiben. „Wir haben Strafanzeige gestellt“, sagt Pedd. Verbraucher sollten diese Forderungen nicht bezahlen.

Pedd betont den Nutzen seriöser Inkassodienstleistungen. Pro Jahr führt die Branche mehr als 5 Milliarden Euro dem Wirtschaftskreislauf wieder zurück. „Wir wollen das Vertrauen stärken, das Verbraucher und Unternehmen in das Forderungsmanagement setzen. Unser Mittel dazu ist ein strenger Verhaltenskodex, der derzeit im Wege der Selbst- und Co-Regulierung entsteht. Im April werden wir auf unserem Kongress in Berlin diesen neuen Code of Conduct für Inkasso vorstellen.“

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14.01.2019

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Quelle:

https://www.inkasso.de/presse/pressemitteilungen/strengere-inkasso-aufsicht-verband-begruesst-forderung-von

Neue Inkasso-Marktstudie
Dollar-Schein in Jar

Drei geldwerte Tipps zum Jahresende

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BERLIN – Das Jahr 2018 rast seinem Ende entgegen. Bevor nun bald die Weihnachtsglocken klingen und die Silvesterböller knallen, hat der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) noch drei geldwerte Tipps, auf die man in diesem Dezember unbedingt achten sollte.

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Tipp 1:
Fristen einhalten!
Der 31. Dezember ist für Rechtsgeschäfte ein wichtiger Stichtag. Bis dahin tickt auch die Frist zur Verjährung von Forderungen. Drei Jahre beträgt sie in der Regel. Das heißt: Wer noch Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2015 hat – zum Beispiel aus nicht bezahlten Rechnungen – der muss sich jetzt damit beeilen. Die Forderungen verfallen zwar nicht. Aber der Schuldner kann ab dem 1. Januar 2019 die Erfüllung der Forderung verweigern. Der Gläubiger ist dann auf den guten Willen seines Kunden angewiesen, hat aber keine weiteren Rechtsmittel mehr an der Hand, um seinen Anspruch doch noch durchzusetzen.

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Tipp 2:
Geschenke online kaufen – und den Überblick behalten!
Alle Jahre wieder will man seinen Lieben ein möglichst frohes Fest bereiten. Dazu gehören schöne Geschenke. Was aber ist, wenn gerade Ebbe in der Kasse herrscht? Präsente auf Pump zu finanzieren ist jedenfalls keine gute Idee, es verstärkt bestenfalls ein schon problematisches Konsumverhalten. Darauf weisen jetzt die Inkassounternehmen hin. Kurz vor Beginn des Weihnachtsgeschäfts haben sie in einer Umfrage herausgefunden: Hauptgrund, warum private Schuldner ihre Rechnungen nicht bezahlen, ist ein unkontrolliertes Konsumverhalten. Gerade im Netz verlieren viele jüngere Verbraucher den Überblick über ihr Geld. Darunter leidet der Onlinehandel. Die Shops sind laut Erkenntnissen der Inkassounternehmen im Moment die Branche mit den meisten schlecht zahlenden Kunden.

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Tipp 3:
Paket annehmen an der Haustür? Vorsicht vor Bestellbetrügern!
Kurz vor Weihnachten passiert das jetzt oft: Der Postbote klingelt und bittet, eine Sendung für den Nachbarn anzunehmen. Aus Gefälligkeit machen das natürlich die meisten. Aber Vorsicht: Diese Hilfsbereitschaft nutzen auch Kriminelle für sich aus. Bestellbetrüger, die unter falschem Namen im Netz einkaufen, versuchen auf diesem Wege geklaute Ware abzugreifen. Das Problem: Nimmt man die Ware per Unterschrift an und übergibt sie danach einem unbekannten Abholer, ist man für den Versender der letzte nachvollziehbare Empfänger des Pakets. Die Berliner Polizei warnt aktuell vor dieser üblen Masche: „Seien Sie misstrauisch bei der Paketannahme für Personen, die Sie nicht kennen!“ Für Shops sind Betrüger, die unter falscher Identität einkaufen, ein wachsendes Problem. Verbraucher, die Opfer dieser Masche geworden sind, bemerken das oft erst, wenn ihnen Rechnungen oder Mahnungen über niemals bestellte Produkte ins Haus flattern. Der BDIU rät Betroffenen: „Setzen Sie unbedingt die jeweiligen Händler und gegebenenfalls das mahnende Inkassounternehmen darüber in Kenntnis!“ Die Polizei empfiehlt zudem eine Strafanzeige gegen den Täter, zum Beispiel bei der Internetwache: „Der Verweis auf eine bereits erstattete Strafanzeige ist für die Betroffenen oftmals hilfreich.“

Die Versender solcher Werbung sitzen typischerweise im Ausland, verwenden nicht in Deutschland registrierte Internetadressen oder sind lediglich über eine Mobilfunknummer erreichbar.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen warnt ausdrücklich: Solche Angebote sind illegal! Und was viele nicht wissen: Auch Auftraggeber können sich strafbar machen.

Aktuell haben sich mehrere Empfänger solcher Werbebriefe beim Inkassoverband gemeldet. Der BDIU hat die zuständigen Behörden informiert.

Wie kann ein Auftraggeber auf Nummer sicher beim Inkasso gehen? Zunächst sollte er einen Blick ins Rechtsdienstleistungsregister werfen (ww

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06.12.2018

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Quelle:

https://www.inkasso.de/presse/pressemitteilungen/drei-geldwerte-tipps-zum-jahresende

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Inkassoverband warnt vor unseriöser Inkasso-Werbung aus dem Ausland – „Auch Auftraggeber können sich strafbar machen“

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BERLIN – Die Werbe-Mails und Briefe sind eindeutig formuliert. Sie versprechen „Geld eintreiben auf russische Art“, „Briefe schreiben kann jeder“ oder „Wir machen da weiter, wo konventionelle Inkassobüros an ihre Grenzen stoßen.“ Empfänger sind Unternehmen in ganz Deutschland. Gläubigern, die auf das Geld ihrer Kunden warten, wird in Aussicht gestellt, dass „Geldeintreiber“ die Schuldner persönlich aufsuchen und sich durch martialisches Aussehen oder Auftreten „Respekt verschaffen“.

Die Versender solcher Werbung sitzen typischerweise im Ausland, verwenden nicht in Deutschland registrierte Internetadressen oder sind lediglich über eine Mobilfunknummer erreichbar.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen warnt ausdrücklich: Solche Angebote sind illegal! Und was viele nicht wissen: Auch Auftraggeber können sich strafbar machen.

Aktuell haben sich mehrere Empfänger solcher Werbebriefe beim Inkassoverband gemeldet. Der BDIU hat die zuständigen Behörden informiert.

Wie kann ein Auftraggeber auf Nummer sicher beim Inkasso gehen? Zunächst sollte er einen Blick ins Rechtsdienstleistungsregister werfen (www.rechtsdienstleistungsregister.de). Nur Anbieter, die dort gelistet sind, dürfen in Deutschland Inkasso durchführen. Auf dieser Seite findet man auch die Kontaktdaten des Gerichts, das für die behördliche Aufsicht über das jeweilige Unternehmen zuständig ist. Inkassounternehmen, die Mitglied im BDIU sind, haben sich außerdem der freiwilligen Selbstkontrolle des Inkassoverbands unterworfen. Gläubiger und Schuldner, die Probleme mit einem Inkassounternehmen haben, können sich vertrauensvoll an die Beschwerdestelle des BDIU wenden (www.inkasso.de).

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03.05.2018

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Quelle:

http://www.inkasso.de/presse/pressemitteilungen/inkassoverband-warnt-vor-unserioeser-inkasso-werbung-aus-dem-ausland

Vereinbarungen zu Inkassounternehmen im Koalitionsvertrag: klarer Schritt zu besserem Verbraucherschutz!

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BERLIN – Mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Aufsicht über Inkassounternehmen zu stärken, setzen Union und SPD ein sehr gutes Zeichen für Verbraucher und Wirtschaft. „Der BDIU hat das seit vielen Jahren gefordert. Wir danken den Koalitionsparteien für ihren klaren Konsens. Jetzt müssen bald Taten folgen, um Verbraucher und Unternehmen besser vor unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen“, erklärt Kirsten Pedd, Präsidentin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), am Mittwoch in Berlin. Inkassowirtschaft und Verbraucherschützer bieten der Politik und den Aufsichtsbehörden seit langem enge Zusammenarbeit an, um eine bessere, konsequentere und wirkungsvolle Aufsicht über Inkassounternehmen in Deutschland zu schaffen.

Der BDIU dankt CDU/CSU und SPD ausdrücklich auch für die Bereitschaft, den rechtlichen Rahmen der Tätigkeit von Inkassounternehmen verbraucherfreundlich weiterzuentwickeln.

BDIU-Präsidentin Pedd: „Der Weg dahin geht über Selbstregulierung und Co-Regulierung unter Beteiligung aller Stakeholder. Das ist unser erklärtes Ziel. Wir arbeiten schon seit dem vergangenen Jahr intensiv daran, die bestehenden strengen Berufspflichten für unsere Mitgliedsunternehmen weiter zu schärfen. Mit dieser Selbstregulierung und einer konsequenten und transparenten Co-Regulierung werden wir das Vertrauen, das Wirtschaft und Verbraucher in die Rechtsdienstleistungen der Inkassounternehmen setzen, weiter stärken.“

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07.02.2018

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Quelle:

http://www.inkasso.de/presse/pressemitteilungen/vereinbarungen-zu-inkassounternehmen-im-koalitionsvertrag

Auf 43.000 Mahnungen nur eine Beanstandung – Inkassoverband veröffentlicht neue Beschwerdestatistik

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BERLIN –  Am Vorabend seines Jahreskongresses veröffentlicht der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) erfreuliche Zahlen aus seiner Beschwerdestatistik. Demnach verzeichnete der BDIU 2016 nur 518 Beanstandungen über die Arbeit seiner Mitgliedsunternehmen.

Verglichen mit dem Vorjahr (598) ist das ein deutlicher Beschwerderückgang um 13 Prozent.

Pro Jahr bearbeiten BDIU-Mitgliedsunternehmen rund 22,3 Millionen neue außergerichtliche Mahnungen.

Auf 43.000 Forderungen kommt damit nur ein einziger Beschwerdevorgang.

Insgesamt liegt der Anteil aller Beanstandungen an der Inkasso-Sachbearbeitung durch BDIU-Mitglieder bei nur 0,000023 Prozent.

Kirsten Pedd, Präsidentin des BDIU, sieht die Arbeit des BDIU damit bestätigt: „Diese Zahlen zeigen, dass unsere Mitglieder ihre Verantwortung sehr ernst nehmen und die Werte unserer Branche leben.“

An diesem Donnerstag und Freitag findet in München unter dem Motto „Neue Perspektiven für das Forderungsmanagement“ der diesjährige BDIU Kongress statt, zu dem über 500 Teilnehmer und Gäste erwartet werden. Am Freitag wird der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu den Teilnehmern sprechen. In einem vorab veröffentlichten Grußwort betonte er die Bedeutung der Branche. Der BDIU, so Bausback, fühle sich „allen am Wirtschaftsleben Beteiligten verpflichtet: Unternehmen und Verbrauchern genauso wie Gläubigern und Schuldnern.“ Bereits am Donnerstag diskutiert BDIU-Präsidentin Kirsten Pedd gemeinsam Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern, und Dr. Dirk Ulbricht, Direktor des instituts für finanzdienstleitstungen e.V. (iff), über die Evaluierung des „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“.

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04.05.2017

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Quelle:

http://www.inkasso.de/presse/pressemitteilungen/auf-43000-mahnungen-nur-eine-beanstandung

6,9 % weniger Unternehmens­insolvenzen im Jahr 2016

 

WIESBADEN –  Im Jahr 2016 meldeten die deutschen Amtsgerichte 21 518 Unter­nehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 6,9 % weniger als im Jahr 2015. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Zuletzt hatte es im Krisenjahr 2009 einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegeben (+ 11,6 % gegenüber dem Jahr 2008). 

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmens­insolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für das Jahr 2016 auf rund 27,4 Milliarden Euro. Im Jahr 2015 hatten sie bei rund 17,3 Milliarden Euro gelegen. Dieser deutliche Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass die Gerichte im Jahr 2016 mehr Insolvenzen von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen registrierten als im Jahr 2015. 

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Jahr 2016 mit 77 238 Fällen um 3,6 % niedriger als im Jahr 2015. Einen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen hatte es zuletzt im Jahr 2010 gegeben (+ 7,6 % gegenüber dem Jahr 2009). 

Die Insolvenzen von Personen, die früher einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind, lagen mit 20 127 Fällen um 2,1 % unter dem Vorjahresniveau. Bei den ehemals selbstständig Tätigen dürfte in vielen Fällen eine Insolvenz ihres Unternehmens vorausgegangen sein. 

Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der 3 055 Nachlass- beziehungsweise Gesamtgutinsolvenzen und der 576 Insolvenzen von natürlichen Personen, die als Gesellschafter größerer Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr 2016 auf 122 514 Fälle (– 3,9 % gegenüber 2015).

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14.03.2017

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Quelle:

https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/03/PD17_092_52411.html

Neue Inkasso-Marktstudie

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BERLIN – Pro Jahr bearbeiten Inkassounternehmen in Deutschland 22,3 Millionen außergerichtliche Mahnungen. 87 Prozent davon erledigen sie, ohne dass ein Gericht tätig werden muss. Damit entlasten die Rechtsdienstleister die Justiz in einem ganz erheblichen Ausmaß. 

Das ist eines der zentralen Ergebnisse einer neuen Branchenstudie zum deutschen Inkassomarkt, die der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, jetzt vorstellt. Durchgeführt wurde die Untersuchung von der Hamburger Managementberatung Bülow & Consorten. Diese hatte bereits vor vier Jahren eine Studie zum deutschen Inkassomarkt erstellt. Die neuen Ergebnisse belegen ein gesundes Wachstum der Branche. Das Forderungsvolumen, das von Inkassounternehmen aktuell verwaltet wird, wuchs um 10 Prozent auf fast 60 Milliarden Euro. Dabei arbeiten die Unternehmen sehr erfolgreich. Während die Anzahl der außergerichtlichen Mahnungen um mehr als ein Zehntel gestiegen ist, hat sich die Zahl der Übergaben ins gerichtliche Mahnverfahren um über 10 Prozent reduziert. Pro Jahr erzielen die Inkassounternehmen 19,3 Millionen außergerichtliche Erledigungen – was neben ihren Auftraggebern auch der Justiz und damit der Allgemeinheit zugutekommt.

Die Inkassowirtschaft ist ein attraktiver Arbeitgeber. Alleine 2015 wurden rund 1.200 Mitarbeiter neu eingestellt, darunter etwa 350 Auszubildende beziehungsweise Trainees. Insgesamt ist die Zahl der Mitarbeiter um rund 3.000 auf 19.000 gestiegen.

Eine gute Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter ist den Inkassofirmen wichtig. Pro Jahr beginnen in knapp 40 Prozent der Unternehmen zwei oder drei Mitarbeiter eine Berufsausbildung (vor vier Jahren lag dieser Wert bei 17 Prozent). Die Zahl der bei den Rechtsdienstleistern beschäftigten Juristen hat sich auf fast 1.000 nahezu verdoppelt. Das höhere Qualifizierungsniveau geht einher mit einem Ausbau des Serviceangebots. Neben dem klassischen Forderungsmanagement sowie Adressermittlung, Inbound- und Outbound-Calls sowie Bonitätsprüfungen bietet ein Großteil der Unternehmen auch Debitorenmanagement sowie den Ankauf notleidender Forderungen oder Factoring an.

Fast alle Unternehmen sind mehrsprachig. 80 Prozent bieten neben Deutsch mindestens eine weitere Sprache zur Kommunikation an (vor vier Jahren traf das nur auf gut die Hälfte der Firmen zu). 30 Prozent der Unternehmen können sogar in mehr als vier Sprachen mit den Schuldnern sprechen.

Hauptauftraggeber der Inkassounternehmen sind Firmen aus dem Bereich E-Commerce beziehungsweise dem Versandhandel (53 Prozent der Studienteilnehmer haben entsprechende Kunden), direkt gefolgt von der Dienstleistungswirtschaft (51 Prozent), Energieversorgern (49 Prozent), dem Handwerk (46 Prozent), Versicherungen (41 Prozent) und dem Gesundheitswesen (39 Prozent). Durchschnittlich erbringt ein Inkassounternehmen Rechtsdienstleistungen für Gläubiger aus sieben verschiedenen Wirtschaftszweigen.

Die meisten der von Inkassounternehmen bearbeiten Forderungen betreffen Verbraucher, etwa 10 Prozent sind Forderungen gegenüber Geschäftskunden.

Im Schnitt beträgt eine Inkasso-Forderung 683 Euro (vor vier Jahren: 646).

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14.02.2017

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Quelle:

http://inkasso.de/presse/pressemitteilungen/neue-inkasso-marktstudie

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